Zusatzleistungen des Rettungsdienstes Hohenstein

Kurzbeschreibung

Der Artikel beschreibt die kostenpflichtigen Zusatzleistungen des Rettungsdienstes Hohenstein außerhalb der regulären gesetzlichen und privaten Krankenkassenversorgung. Aufgeführt werden die Kosten und Rahmenbedingungen für MPU, Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit, Alkohol- und Drogentests sowie zertifizierte Erste-Hilfe-Kurse. Die Leistungen erfolgen nur auf Anordnung oder im Auftrag zuständiger Stellen und werden je nach Fall durch Auftraggeber, betroffene Personen oder anteilig durch das Bürgermeisteramt getragen. Zudem wird klargestellt, dass diese Zusatzleistungen keine reguläre Notfallversorgung ersetzen.

Der Rettungsdienst Hohenstein bietet neben der regulären gesetzlichen und privaten Krankenkassenversorgung bestimmte Zusatzleistungen an. Diese Leistungen werden nur auf Anordnung oder im Auftrag zuständiger Stellen durchgeführt und sind kostenpflichtig.

Stand: Juni 2026. Die genannten Beträge gelten für die hier aufgeführten Zusatzleistungen außerhalb der normalen medizinischen Versorgung.

Kostenübersicht

Die folgenden Zusatzleistungen können je nach Auftrag, behördlicher Auflage oder gerichtlicher Anordnung in Anspruch genommen werden:

  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) inklusive schriftlicher Bestätigung und Bluttests: 150.000 €

  • Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit inklusive schriftlicher Bestätigung: 50.000 €

  • Alkohol- und Drogentest inklusive schriftlicher Bestätigung: 50.000 €

  • Erste-Hilfe-Kurs inklusive schriftlicher Bestätigung: 30.000 € je Teilnehmer

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, umfasst eine fachliche Beurteilung, eine schriftliche Bestätigung sowie die erforderlichen Bluttests. Sie kann insbesondere im Zusammenhang mit behördlichen oder strafrechtlichen Verfahren relevant sein.

Die Kosten betragen 150.000 €. Wird die MPU durch ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft angeordnet, übernimmt das Bürgermeisteramt Hohenstein 50 % der Kosten. In allen anderen Fällen muss die betroffene Person den vollständigen Betrag selbst tragen.

Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit

Die Überprüfung der geistigen Zurechnungsfähigkeit dient der Einschätzung, ob eine Person zum relevanten Zeitpunkt zurechnungsfähig ist oder war. Das Ergebnis wird schriftlich bestätigt.

Die Kosten betragen 50.000 € und werden ausschließlich durch den Auftraggeber getragen. Typische Auftraggeber sind zum Beispiel die Schutzpolizei, ein Gericht oder ein Arbeitgeber.

Alkohol- und Drogentest

Ein Alkohol- und Drogentest dient dem Nachweis von Konsumverhalten, insbesondere im Rahmen medizinisch-psychologischer Verfahren oder behördlicher Prüfungen. Die Untersuchung umfasst eine laboranalytische Auswertung sowie eine schriftliche Beurteilung.

Die Kosten betragen 50.000 € und werden immer vom Auftraggeber übernommen.

Erste-Hilfe-Kurs

Der zertifizierte Erste-Hilfe-Kurs richtet sich an Personen, die aufgrund einer behördlichen, gerichtlichen oder arbeitsbezogenen Auflage eine Erste-Hilfe-Schulung nachweisen müssen. Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt.

Die Kosten betragen 30.000 € pro Teilnehmer. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch die beauftragende Institution, beispielsweise durch Gericht, Polizei oder Arbeitgeber.

Hinweis: Zusatzleistungen ersetzen keine reguläre Notfallversorgung. Bei akuten medizinischen Notfällen ist weiterhin der Rettungsdienst im Rahmen des Roleplays zu alarmieren.