PolG – Polizeigesetz

Kurzbeschreibung

Das PolG – Polizeigesetz beschreibt die rechtliche Grundlage für polizeiliches Handeln im Landkreis Hohenstein. Es legt fest, in welchem Geltungsbereich polizeiliche Vorschriften angewendet und ausgelegt werden, und dient Spielern, Polizeiangehörigen sowie Behörden als Orientierung. Die aktuell geführte Fassung ist seit dem 10. 07.

Das PolG – Polizeigesetz beschreibt die rechtliche Grundlage für polizeiliches Handeln im Landkreis Hohenstein. Es dient als Orientierung für Spieler, Polizeiangehörige und andere Behörden, wenn es um Zuständigkeiten, Maßnahmen und den Geltungsbereich polizeilicher Vorschriften geht.

Gültigkeit

Das Polizeigesetz ist in der aktuell geführten Fassung seit dem 10.07.2024 gültig.

  • Gesetz: PolG – Polizeigesetz

  • Gültig ab: 10.07.2024

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des PolG umfasst den Landkreis Hohenstein. Innerhalb dieses Gebiets ist das Polizeigesetz für die Anwendung und Auslegung polizeilicher Maßnahmen maßgeblich.

Hinweis: Für konkrete Strafen, Bußgelder oder weitere rechtliche Einordnungen können zusätzlich andere Gesetzestexte wie das Allgemeine Gesetzbuch oder der Bußgeldkatalog relevant sein.

Aktuelle Version

📎 20240710_PolG_Polizeigesetz.pdf