Das PolG – Polizeigesetz beschreibt die rechtliche Grundlage für polizeiliches Handeln im Landkreis Hohenstein. Es dient als Orientierung für Spieler, Polizeiangehörige und andere Behörden, wenn es um Zuständigkeiten, Maßnahmen und den Geltungsbereich polizeilicher Vorschriften geht.
Gültigkeit
Das Polizeigesetz ist in der aktuell geführten Fassung seit dem 10.07.2024 gültig.
Gesetz: PolG – Polizeigesetz
Gültig ab: 10.07.2024
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des PolG umfasst den Landkreis Hohenstein. Innerhalb dieses Gebiets ist das Polizeigesetz für die Anwendung und Auslegung polizeilicher Maßnahmen maßgeblich.
Hinweis: Für konkrete Strafen, Bußgelder oder weitere rechtliche Einordnungen können zusätzlich andere Gesetzestexte wie das Allgemeine Gesetzbuch oder der Bußgeldkatalog relevant sein.