Nutzung von Polizeihubschraubern und Helikopter-EMP

Kurzbeschreibung

Dieser Artikel beschreibt die Regeln für den Einsatz von Polizeihubschraubern und des Helikopter-EMP im Rahmen der Strafverfolgung auf LostParadise. Er stellt klar, dass eine Hubschrauberfreigabe keine automatische EMP-Freigabe bedeutet und für beide Maßnahmen eigene Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Dokumentationspflichten gelten. Besonders wichtig sind die Gefahrenstufen, Eskalationsgründe, das verpflichtende Warnprotokoll sowie das Vier-Augen-Prinzip vor einer EMP-Zündung. Außerdem werden der Ausschluss gegen Fluggeräte, der Umgang mit Schäden an Unbeteiligten und die Pflicht zu einem ausführlichen Polizeibericht geregelt.

Dieser Artikel regelt die Nutzung von Polizeihubschraubern sowie den Einsatz des Helikopter-EMP im Rahmen der Strafverfolgung auf LostParadise. Beide Maßnahmen sind strikt voneinander zu trennen: Die Freigabe eines Polizeihubschraubers bedeutet nicht automatisch, dass auch der EMP eingesetzt werden darf.

Wichtig: Für Polizeihubschrauber und Helikopter-EMP gelten jeweils eigene Voraussetzungen, Freigaben und Dokumentationspflichten.

Grundsatz: Hubschrauberfreigabe ist keine EMP-Freigabe

Ein Polizeihubschrauber kann zur Lageaufklärung, Verfolgung oder Unterstützung einer laufenden Strafverfolgung freigegeben werden. Der Helikopter-EMP ist dagegen eine zusätzliche, deutlich eingriffsintensivere Maßnahme und benötigt immer eine eigene Prüfung und Freigabe.

Nutzung eines Polizeihubschraubers

Polizeihubschrauber dürfen im Rahmen der Strafverfolgung eingesetzt werden, wenn die Einsatzlage den Einsatz eines Luftfahrzeugs rechtfertigt. Davon zu unterscheiden sind technische Unterstützungen, Suchaktionen und Hilfsaktionen. Diese fallen nicht unter die nachfolgenden Voraussetzungen zur Strafverfolgung und können unabhängig davon durchgeführt werden.

Voraussetzungen für den Einsatz

Für den Einsatz eines Polizeihubschraubers im Rahmen der Strafverfolgung müssen mindestens zwei der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Einsatzstelle liegt mindestens 4 Kilometer von der nächsten verfügbaren Streife oder Einheit entfernt.

  • Es liegt mindestens Gefahrenstufe 3 vor.

  • Es wurde durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft (Als Kontrollgremium) genehmigt

  • Es handelt sich um ein Gewaltverbrechen.

Freigabe des Polizeihubschraubers

Der Einsatz eines Polizeihubschraubers muss durch die Leitstelle oder durch den höchstrangigen Polizeibeamten im Dienst mit entsprechender Ausbildung freigegeben werden. Die Entscheidung sowie der tatsächliche Einsatz sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

Nutzung des Helikopter-EMP

Der Helikopter-EMP darf ausschließlich im Rahmen der Strafverfolgung eingesetzt werden und grundsätzlich erst ab Gefahrenstufe 3. Vor jeder Nutzung ist zu prüfen, ob der Einsatz des EMP angesichts der Tat, der Gefahrenlage und der möglichen Folgeschäden verhältnismäßig ist.

Voraussetzungen für die EMP-Freigabe

Für die Freigabe des EMP muss mindestens einer der folgenden Eskalationsgründe vorliegen:

  • Eine Verfolgungsjagd ohne Personengefährdung dauert länger als 20 Minuten.

  • Eine Verfolgungsjagd mit Personengefährdung dauert länger als 15 Minuten.

  • Eine Verfolgungsjagd mit erhöhter Personengefährdung in stark frequentierten Bereichen dauert länger als 10 Minuten.

Auch wenn einer dieser Gründe erfüllt ist, muss die Fortsetzung der Verfolgung und die Zündung des EMP weiterhin im Verhältnis zur Schwere der Tat stehen.

Warnprotokoll vor der EMP-Zündung

Vor jeder EMP-Zündung müssen die betroffenen Personen eindeutig gewarnt werden. Das Warnprotokoll ist zwingend einzuhalten:

  1. Erste Warnung aussprechen.

  2. Mindestens eine Minute warten.

  3. Zweite Warnung aussprechen.

  4. Mindestens eine Minute warten.

  5. Dritte Warnung aussprechen.

  6. Erneut mindestens eine Minute warten.

  7. Erst danach darf der EMP gezündet werden, sofern die Freigabe weiterhin besteht.

Hinweis: Ohne vollständiges Warnprotokoll ist eine EMP-Zündung nicht zulässig.

Freigabe und Vier-Augen-Prinzip

Kein Helikopterpilot darf eigenständig über die Nutzung des EMP entscheiden. Die Freigabe muss durch die Leitstelle und den ranghöchsten Polizeibeamten im Dienst erfolgen.

Handelt es sich bei Leitstelle und ranghöchstem Polizeibeamten um dieselbe Person, muss ein weiterer ranghoher Polizeibeamter die Maßnahme bestätigen. Ist diese weitere Person selbst Pilot oder befindet sich im Helikopter, ist der nächstfolgende geeignete Beamte heranzuziehen.

Bestätigung durch Beamte außerhalb des Helikopters

Die Nutzung des EMP muss immer von zwei Polizeibeamten bestätigt werden, die sich nicht im Helikopter befinden und nicht als Piloten am Einsatz beteiligt sind. Die beteiligten Beamten sowie ihre Bestätigungen sind vollständig zu protokollieren.

Interne Prüfung vor der Zündung

Jede geplante EMP-Nutzung ist vor der Zündung intern zu prüfen. Dabei muss insbesondere festgestellt werden, ob alle erforderlichen Punkte erfüllt sind:

  • Die notwendige Gefahrenstufe liegt vor.

  • Ein zulässiger Eskalationsgrund ist gegeben.

  • Das Warnprotokoll wurde vollständig durchgeführt.

  • Die erforderlichen Freigaben und Bestätigungen liegen vor.

  • Die Maßnahme ist weiterhin verhältnismäßig.

Ausschluss gegen Fluggeräte

Der Helikopter-EMP darf grundsätzlich nicht gegen Helikopter, helikopterähnliche Fahrzeuge, Flugzeuge oder andere Fluggeräte eingesetzt werden.

Schäden an unbeteiligten Personen oder Fahrzeugen

Werden unbeteiligte Personen oder Fahrzeuge durch eine EMP-Zündung beschädigt, müssen sich die Betroffenen unverzüglich bei der Schutzpolizei Hohenstein melden. Entstandene Schäden werden grundsätzlich durch die Schutzpolizei Hohenstein reguliert.

Schadenshöhe und Stellungnahme

Schäden bis zu einer Gesamtsumme von 500.000 Euro können über die Kasse der Schutzpolizei Hohenstein beglichen werden. Übersteigt die Gesamtschadenssumme diesen Betrag, ist zusätzlich eine Stellungnahme an das Bürgermeisteramt zu erstellen.

Die Stellungnahme muss mindestens den Grund der EMP-Nutzung, die verursachten Schäden sowie die Gesamtschadenssumme enthalten.

Dokumentationspflicht nach EMP-Nutzung

Nach jeder EMP-Zündung ist ein ausführlicher Polizeibericht verpflichtend. Dieser Bericht muss den Einsatz nachvollziehbar begründen und die Entscheidungswege dokumentieren.

  • Anlass der Maßnahme

  • Erreichte Eskalationsstufe

  • Konkreter Freigabegrund

  • Durchgeführtes Warnprotokoll

  • Bestätigende Beamte

  • Begründung für die letztendliche EMP-Zündung

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