Gewerbeschein – LFC Crafting & Logistik

Kurzbeschreibung

Der Gewerbeschein der LFC Crafting & Logistik GmbH erlaubt dem Unternehmen seit dem 21. Juni 2026 die gewerbliche Tätigkeit im Landkreis Hohenstein und den territorialen Seegebieten. Er regelt den Gewerbestandort, die vollständige Unternehmensbeteiligung durch Chris Crazytown sowie die zugelassenen Tätigkeitsbereiche wie Rohstoffhandel, Infrastrukturlogistik, Routenplanung und Transportdienste. Außerdem enthält der Schein steuerliche Vorgaben, Sonderauflagen für Sicherheitsbeamte und umfangreiche Sondergenehmigungen für Firmengelände, Logistikzone, Arbeitskleidung, Firmenfahrzeuge und Versorgungseinrichtungen.

Landkreis Hohenstein · Bürgermeisteramt Hohenstein

Gewerbeschein

LFC Crafting & Logistik

Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit gemäß AGLP

Schein-Nr. 00007
Gültig ab 21. Juni 2026
Ausgestellt am 21. Juni 2026

Gewerbestandort

Verbindliche Kartenansicht des betriebenen Gewerbestandortes.

Kartenansicht des Gewerbestandortes von LFC Crafting & Logistik
Kartenansicht · Gewerbestandort

Unternehmensanteile

Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens.

NameAnteil
Chris Crazytown100 %

Tätigkeitsbereiche

Zulässige gewerbliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche.

Eintrag 1

Handel mit Rohstoffen und legalen Erzeugnissen, Infrastrukturlogistik, strategische Routenplanung, On-Demand-Transportdienste mit Echtzeitüberwachung

Steuerinformationen

Standardbesteuerung: 15 % Umsatzsteuer auf alle Verkäufe und gewerblichen Leistungen.

Sonderauflagen

Eintrag 1

Sicherheitsbeamte können nicht gleichzeitig „Beschützer“ und zu schützende Person sein.

Sondergenehmigungen

Eintrag 1

Der LFC Crafting & Logistik GmbH wird gestattet, auf dem Firmengelände in Hohenstein eine gesicherte Industrie- und Logistikzone zu errichten, bestehend aus umzäuntem Gelände mit Toranlage, Lagerflächen, Produktionsstätten (inklusive Werkbänke) sowie ausgestatteten Büros.

Eintrag 2

Weiterhin werden Versorgungsautomaten für Angestellte, Sicherheitseinrichtungen mit Lizenzbindung sowie einheitliche Arbeitskleidung mit Firmenlogo genehmigt. Firmenfahrzeuge dürfen auf dem Gelände abgestellt und für Transporte im gesamten Landkreis eingesetzt werden.

Eintrag 3

Angestellten des Sicherheitsdienstes der LFC Crafting & Logistik GmbH wird gestattet, halbautomatische Waffen bis zu einem Kaliber von 9 mm im gesamten Landkreis offen zu führen. Hierfür wird kein gesonderter Waffenschein erteilt. Es muss ein normaler Waffenschein besessen werden.

Eintrag 4

Darüber hinaus wird der Erwerb, Besitz und die Nutzung beschusshemmender Schutzwesten genehmigt. Im Detail ist ausschließlich den Mitarbeitern der LFC Crafting & Logistik GmbH Security gestattet, Schutzwesten der Marke Dragonfire, Typ Gen. 2, zu besitzen und zu verwenden. Dies gilt nur für die interne Sicherung von Geschäftsabläufen und des eigentlichen „Farmings“.