Gewerbeschein – Fuhrmanns Hopfenwerk

Kurzbeschreibung

Der Gewerbeschein für Fuhrmanns Hopfenwerk ist ein rechtsverbindliches Dokument des Bürgermeisteramts Hohenstein und erlaubt die gewerbliche Tätigkeit im Landkreis Hohenstein ab dem 01. August 2026. Er beschreibt den Gewerbestandort, die Eigentumsverhältnisse mit Dieter Fuhrmann als alleinigem Inhaber sowie die zugelassenen Tätigkeitsbereiche rund um Brauerzeugnisse, Bierhandel, Events und Ausschank. Außerdem enthält der Artikel Steuerinformationen zur Standardbesteuerung, Sonderauflagen zur Getreideverarbeitung und Sondergenehmigungen für Bierproben, Veranstaltungen und Lagerung im großen Stil.

Landkreis Hohenstein · Bürgermeisteramt Hohenstein

Gewerbeschein

Fuhrmanns Hopfenwerk

Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit gemäß AGLP

Schein-Nr. 00008
Gültig ab 01. August 2026
Ausgestellt am 06. September 2026

Gewerbestandort

Verbindliche Kartenansicht des betriebenen Gewerbestandortes.

Kartenansicht des Gewerbestandortes von Fuhrmanns Hopfenwerk
Kartenansicht · Gewerbestandort

Unternehmensanteile

Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens.

NameAnteil
Dieter Fuhrmann100 %

Tätigkeitsbereiche

Zulässige gewerbliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche.

Eintrag 1

Herstellung von alkoholischen Brauerzeugnissen und Bieren. Mit Eventdurchführung und Schanklizenz

Eintrag 2

Warenannahme und Handel von Getreide, Bieren und Brauerzeugnissen

Steuerinformationen

Standardbesteuerung: 30 % Umsatzsteuer auf alle Verkäufe und gewerblichen Leistungen.

Sonderauflagen

Eintrag 1

Maximale Verarbeitung von 200 Säcken Getreide (Auch Kombinationen verschiedener Sorten) je Person je 24H mit Überwachung durch das Gewerbe- und Aufsichtsamt

Sondergenehmigungen

Eintrag 1

Durchführen von Events (nach Freigabe), Bierproben und Ausschank an Personen über 18 Jahren

Eintrag 2

Lagerung von Bieren und Brauerzeugnissen im großen Stil gem. Gefahrgut-Richtlinien