Landkreis Hohenstein · Bürgermeisteramt Hohenstein
Gewerbeschein
Fruchtsaftkelterei Manta
Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit gemäß AGLP
Gewerbestandort
Verbindliche Kartenansicht des betriebenen Gewerbestandortes.
Unternehmensanteile
Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens.
| Name | Anteil |
|---|---|
| Harry Manta | 70 % |
| Parabellum Corp. | 30 % |
Tätigkeitsbereiche
Zulässige gewerbliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche.
Fruchtsaftherstellung und Alkoholdestillation
Steuerinformationen
Standardbesteuerung: 15 % Umsatzsteuer auf alle Verkäufe und gewerblichen Leistungen.
Sonderauflagen
Das Gewerbeamt ist berechtigt, die Einhaltung der genannten Bestimmungen im Rahmen von stichprobenmäßigen Kontrollen zu überprüfen.
Sondergenehmigungen
Der Mantas Fruchtsaftkelterei wird gestattet, auf dem Betriebsgelände eine Kelterei- und Produktionsstätte zu betreiben und hierbei Fruchtsäfte sowie daraus hergestellte Destillate zu produzieren, einschließlich alkoholischer Erzeugnisse wie Weine, Spirituosen und hochprozentige alkoholische Getränke.
Der Mantas Fruchtsaftkelterei wird weiterhin gestattet, Obst in größeren Mengen sowie zusätzliche erforderliche Rohstoffe anzukaufen, zu verarbeiten und im Rahmen des Betriebszwecks zu lagern. Die Lagerung größerer Mengen (Obst, Rohstoffe sowie Fertigware) ist zulässig, sofern diese gemäß Brandschutzbestimmungen sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben erfolgt, insbesondere hinsichtlich Herstellung, Kennzeichnung, Lagerung und Ausgabe/Abgabe alkoholischer Getränke.