Landkreis Hohenstein · Bürgermeisteramt Hohenstein
Gewerbeschein
Frittentheke
Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit gemäß AGLP
Gewerbestandort
Verbindliche Kartenansicht des betriebenen Gewerbestandortes.
Unternehmensanteile
Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens.
| Name | Anteil |
|---|---|
| Sebastian Freimann | 100 % |
Tätigkeitsbereiche
Zulässige gewerbliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche.
Gastronomiegewerbe mit eigenem Food-Truck
Steuerinformationen
Sonderbesteuerung:
Steuerbefreit
Sonderauflagen
Der Frittentheke wird gestattet, ein Gastrounternehmen in der Nähe von Hohenstein zu betreiben, bestehend aus Bedien-/Gastraum, Küche sowie Außenanlage. Zusätzlich wird der Betrieb eines Foodtrucks der Frittentheke genehmigt.
Die für den Betrieb benötigten Waren dürfen über den Flughafen importiert und eingekauft werden und sind anschließend im stationären Betrieb zuzubereiten und zu verkaufen.
Der Foodtruck ist gestattet, im Rahmen von privaten, öffentlichen oder sonstigen Veranstaltungen offiziell aufzutreten und Speisen anzubieten bzw. zu verkaufen.
Betriebsauflagen (Uniform & Hygiene): Die Mitarbeitenden haben während der Arbeitszeit stets Firmenuniform mit Firmenlogo zu tragen. Das Gewerbeamt ist berechtigt, zur Einhaltung der Hygienevorschriften jederzeit stichprobenmäßige Kontrollen im stationären Betrieb sowie am Foodtruck durchzuführen.
Sondergenehmigungen
Ausschank alkoholischer Getränke (Schankerlaubnis): Der Frittentheke wird gestattet, alkoholische Getränke auszuschenken und zu verkaufen. Diese Genehmigung gilt als Schankerlaubnis und erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Jugendschutz, Hygiene- und Aufbewahrungsvorschriften sowie ggf. Veranstaltungsauflagen). Das Gewerbeamt ist berechtigt, die Einhaltung im Rahmen von Kontrollen zu überprüfen.
Steuerliche Sonderregelung: Der Betrieb wird zu 100% von kommunalen Steuerlasten befreit; die anfallenden Steuerzahlungen werden durch das Bürgermeisteramt Hohenstein im Rahmen einer Subvention übernommen, sodass das Gewerbe keine Verkaufssteuern abführt.