Gewerbeschein – Frittentheke

Kurzbeschreibung

Der Artikel beschreibt den Gewerbeschein der Frittentheke, ausgestellt durch das Bürgermeisteramt Hohenstein gemäß AGLP. Er legt den Gewerbestandort, die Unternehmensanteile mit Sebastian Freimann als alleinigem Eigentümer sowie die erlaubten Tätigkeiten im Gastronomiegewerbe mit stationärem Betrieb und Food-Truck fest. Wichtig sind die Sonderauflagen zu Warenimport, Betrieb bei Veranstaltungen, Firmenuniform und Hygienekontrollen. Zusätzlich enthält der Gewerbeschein Sondergenehmigungen für den Ausschank alkoholischer Getränke sowie eine vollständige kommunale Steuerbefreiung durch Subvention des Bürgermeisteramts.

Landkreis Hohenstein · Bürgermeisteramt Hohenstein

Gewerbeschein

Frittentheke

Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit gemäß AGLP

Schein-Nr. 00003
Gültig ab 01. Dezember 2025
Ausgestellt am 21. Juni 2026

Gewerbestandort

Verbindliche Kartenansicht des betriebenen Gewerbestandortes.

Kartenansicht des Gewerbestandortes von Frittentheke
Kartenansicht · Gewerbestandort

Unternehmensanteile

Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens.

NameAnteil
Sebastian Freimann100 %

Tätigkeitsbereiche

Zulässige gewerbliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche.

Eintrag 1

Gastronomiegewerbe mit eigenem Food-Truck

Steuerinformationen

Sonderbesteuerung:

Steuerbefreit

Sonderauflagen

Eintrag 1

Der Frittentheke wird gestattet, ein Gastrounternehmen in der Nähe von Hohenstein zu betreiben, bestehend aus Bedien-/Gastraum, Küche sowie Außenanlage. Zusätzlich wird der Betrieb eines Foodtrucks der Frittentheke genehmigt.

Die für den Betrieb benötigten Waren dürfen über den Flughafen importiert und eingekauft werden und sind anschließend im stationären Betrieb zuzubereiten und zu verkaufen.

Der Foodtruck ist gestattet, im Rahmen von privaten, öffentlichen oder sonstigen Veranstaltungen offiziell aufzutreten und Speisen anzubieten bzw. zu verkaufen.

Eintrag 2

Betriebsauflagen (Uniform & Hygiene): Die Mitarbeitenden haben während der Arbeitszeit stets Firmenuniform mit Firmenlogo zu tragen. Das Gewerbeamt ist berechtigt, zur Einhaltung der Hygienevorschriften jederzeit stichprobenmäßige Kontrollen im stationären Betrieb sowie am Foodtruck durchzuführen.

Sondergenehmigungen

Eintrag 1

Ausschank alkoholischer Getränke (Schankerlaubnis): Der Frittentheke wird gestattet, alkoholische Getränke auszuschenken und zu verkaufen. Diese Genehmigung gilt als Schankerlaubnis und erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Jugendschutz, Hygiene- und Aufbewahrungsvorschriften sowie ggf. Veranstaltungsauflagen). Das Gewerbeamt ist berechtigt, die Einhaltung im Rahmen von Kontrollen zu überprüfen.

Eintrag 2

Steuerliche Sonderregelung: Der Betrieb wird zu 100% von kommunalen Steuerlasten befreit; die anfallenden Steuerzahlungen werden durch das Bürgermeisteramt Hohenstein im Rahmen einer Subvention übernommen, sodass das Gewerbe keine Verkaufssteuern abführt.