Landkreis Hohenstein · Bürgermeisteramt Hohenstein
Gewerbeschein
Fischer Weinfabrik
Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit gemäß AGLP
Gewerbestandort
Verbindliche Kartenansicht des betriebenen Gewerbestandortes.
Unternehmensanteile
Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens.
| Name | Anteil |
|---|---|
| Robert Fischer | 100 % |
Tätigkeitsbereiche
Zulässige gewerbliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche.
Handel mit Weingetränken und Spirituosen. Herstellung und Vertrieb besonderer Weine und Weinprodukte
Steuerinformationen
Standardbesteuerung: 15 % Umsatzsteuer auf alle Verkäufe und gewerblichen Leistungen.
Sonderauflagen
Kundenbezogenes Verarbeitungslimit:
Die Weinfabrik darf im Rahmen kundenbezogener Aufträge maximal 800 Fässer pro Kunde innerhalb von 24 Stunden verarbeiten. Die Einhaltung ist fortlaufend, kundenbezogen und nachvollziehbar zu dokumentieren (Kundenauftrag, Zeitfenster, Fass-/Chargennummern, Verarbeitungsart, Ein-/Ausgang).
Lagerverarbeitung (ohne Verkauf/Weitergabe):
Eine reine Lagerverarbeitung (Einlagerung/Interne Verarbeitung ohne unmittelbare Veräußerung/Weitergabe), bei der Mitarbeitende Fässer „auf Vorrat“ oder unabhängig von Kundenaufträgen bearbeiten, ist nicht unbegrenzt zulässig. Für diese Lagerverarbeitung gilt ein Limit von maximal 800 Fässer je Mitarbeiter innerhalb von 24 Stunden. Auch hierfür ist eine lückenlose Dokumentation zu führen (Mitarbeiter, Zeitraum, Menge, Fass-/Chargenliste, Zweck der Verarbeitung/Lagerung).
Kontrolle, Anpassung und Aufstockung:
Das Gewerbeamt prüft die Einhaltung der genannten Limits dauerhaft und ist berechtigt, Prüfungen sowie Stichprobenkontrollen (Dokumenteneinsicht und Vor-Ort-Kontrollen) durchzuführen.
Stellt das Gewerbeamt eine Diskrepanz, Überproduktion oder missbräuchliche Umgehung der Limits fest, kann das zulässige Limit nachträglich nach unten korrigiert und durch zusätzliche Auflagen ergänzt werden.
Eine Erhöhung der Limits ist nur auf schriftlichen Antrag und nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Gewerbeamt möglich (insbesondere bei nachgewiesener Kapazität, ordnungsgemäßer Dokumentation und unauffälliger Prüfhistorie).
Sondergenehmigungen
Der Weinfabrik wird gestattet, auf dem Firmengelände in Hohenstein eine gesicherte Produktions- und Lagerzone zu errichten, bestehend aus umzäuntem Gelände mit Toranlage, Lagerflächen (inkl. Fasslager), Produktionsstätten zur Weinverarbeitung (inklusive Arbeits- und Abfüllbereiche) sowie ausgestatteten Büroräumen. Weiterhin werden Versorgungsautomaten für Angestellte sowie einheitliche Arbeitskleidung mit Firmenlogo genehmigt. Firmenfahrzeuge dürfen auf dem Gelände abgestellt und für Transporte im gesamten Landkreis eingesetzt werden.