Gewerbeschein – Autohaus Wolf Gruppe

Kurzbeschreibung

Der Artikel beschreibt den Gewerbeschein der Autohaus Wolf Gruppe im Landkreis Hohenstein mit Gültigkeit ab dem 01. Januar 2025 und Ausstellung durch das Bürgermeisteramt Hohenstein. Er nennt den verbindlichen Gewerbestandort, die Unternehmensanteile von Winston Wolf und Michael Scott sowie die zulässigen Tätigkeiten von Autohaus Wolf und BS-Performance. Dazu gehören Fahrzeughandel, Lagerung, Überführung, technische Umbauten, Einzelabnahmen, Hauptuntersuchungen, Zulassungen und Versteigerungen.

Landkreis Hohenstein · Bürgermeisteramt Hohenstein

Gewerbeschein

Autohaus Wolf Gruppe

Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit gemäß AGLP

Schein-Nr. 00001
Gültig ab 01. Januar 2025
Ausgestellt am 21. Juni 2026

Gewerbestandort

Verbindliche Kartenansicht des betriebenen Gewerbestandortes.

Kartenansicht des Gewerbestandortes von Autohaus Wolf Gruppe
Kartenansicht · Gewerbestandort

Unternehmensanteile

Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens.

NameAnteil
Winston Wolf80 %
Michael Scott20 %

Tätigkeitsbereiche

Zulässige gewerbliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche.

Eintrag 1

Autohaus Wolf ist gestattet:

  • Fahrzeuge anzukaufen und zu verkaufen (Handel).

  • Fahrzeuge zu lagern, bereitzustellen und zu überführen.

  • Mit Transportfahrzeugen sowie übergroßen Fahrzeugen zu arbeiten, insbesondere zur Ausführung von Lieferungen, Abholungen oder Anlieferungen von Fahrzeugen und Gütern im gesamten Landkreis.

Eintrag 2

BS-Performance ist gestattet:

  • Fahrzeuge technisch aufzuwerten und umzubauen, ausschließlich im Rahmen der technischen Möglichkeiten sowie unter Beachtung der Straßenverkehrssicherheit und geltender Bestimmungen.

  • Einzelabnahmen durchzuführen.

  • Hauptuntersuchungen durchzuführen.

  • Registrierungs- und Zulassungsvorgänge zu bearbeiten, einschließlich Anmeldung von Fahrzeugen.

  • Fahrzeuge anzukaufen und zu verkaufen sowie Versteigerungen durchzuführen.

Steuerinformationen

Standardbesteuerung: 30 % Umsatzsteuer auf alle Verkäufe und gewerblichen Leistungen.

Sonderauflagen

Eintrag 1

Nordsee-Motorpark (Grundstücksstatus und öffentliche Nutzung)

Im Zuge der Firmengründung ab 2025 auf Hohenstein wurde der zuvor marode Nordsee-Motorpark durch die Autohaus-Wolf-Gruppe vollständig aufgekauft und ist somit zu 100% Privateigentum der Autohaus-Wolf-Gruppe.

Eintrag 2

Für den Nordsee-Motorpark gilt eine öffentliche Nutzungsverfügung:

  • Sofern keine Events oder Veranstaltungen auf dem Gelände stattfinden, darf jeder Bürger den Nordsee-Motorpark kostenfrei nutzen.

  • Ausgenommen von der öffentlichen Nutzung sind:

    • die Geschäftsräume von BS-Performance und Autohaus Wolf,

    • das unmittelbar umliegende Betriebsareal,

    • sowie sämtliche abgezäunten Bereiche (inklusive der dazugehörigen Flächen innerhalb der Einfriedung).

  • Alle übrigen Flächen des Nordsee-Motorparks können im Rahmen der öffentlichen Nutzungsverfügung regulär genutzt werden.

Sondergenehmigungen

Keine Sondergenehmigungen.