Landkreis Hohenstein · Bürgermeisteramt Hohenstein
Gewerbeschein
Autohaus Wolf Gruppe
Erlaubnis zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit gemäß AGLP
Gewerbestandort
Verbindliche Kartenansicht des betriebenen Gewerbestandortes.
Unternehmensanteile
Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens.
| Name | Anteil |
|---|---|
| Winston Wolf | 80 % |
| Michael Scott | 20 % |
Tätigkeitsbereiche
Zulässige gewerbliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche.
Autohaus Wolf ist gestattet:
Fahrzeuge anzukaufen und zu verkaufen (Handel).
Fahrzeuge zu lagern, bereitzustellen und zu überführen.
Mit Transportfahrzeugen sowie übergroßen Fahrzeugen zu arbeiten, insbesondere zur Ausführung von Lieferungen, Abholungen oder Anlieferungen von Fahrzeugen und Gütern im gesamten Landkreis.
BS-Performance ist gestattet:
Fahrzeuge technisch aufzuwerten und umzubauen, ausschließlich im Rahmen der technischen Möglichkeiten sowie unter Beachtung der Straßenverkehrssicherheit und geltender Bestimmungen.
Einzelabnahmen durchzuführen.
Hauptuntersuchungen durchzuführen.
Registrierungs- und Zulassungsvorgänge zu bearbeiten, einschließlich Anmeldung von Fahrzeugen.
Fahrzeuge anzukaufen und zu verkaufen sowie Versteigerungen durchzuführen.
Steuerinformationen
Standardbesteuerung: 30 % Umsatzsteuer auf alle Verkäufe und gewerblichen Leistungen.
Sonderauflagen
Nordsee-Motorpark (Grundstücksstatus und öffentliche Nutzung)
Im Zuge der Firmengründung ab 2025 auf Hohenstein wurde der zuvor marode Nordsee-Motorpark durch die Autohaus-Wolf-Gruppe vollständig aufgekauft und ist somit zu 100% Privateigentum der Autohaus-Wolf-Gruppe.
Für den Nordsee-Motorpark gilt eine öffentliche Nutzungsverfügung:
Sofern keine Events oder Veranstaltungen auf dem Gelände stattfinden, darf jeder Bürger den Nordsee-Motorpark kostenfrei nutzen.
Ausgenommen von der öffentlichen Nutzung sind:
die Geschäftsräume von BS-Performance und Autohaus Wolf,
das unmittelbar umliegende Betriebsareal,
sowie sämtliche abgezäunten Bereiche (inklusive der dazugehörigen Flächen innerhalb der Einfriedung).
Alle übrigen Flächen des Nordsee-Motorparks können im Rahmen der öffentlichen Nutzungsverfügung regulär genutzt werden.
Sondergenehmigungen
Keine Sondergenehmigungen.