BGAS – Betriebsgesetz für autonome Systeme und Fahrzeuge

Kurzbeschreibung

Das BGAS – Betriebsgesetz für autonome Systeme und Fahrzeuge regelt den Betrieb, die Nutzung und die Kontrolle autonomer Systeme und Fahrzeuge im Landkreis Hohenstein. Der Artikel fasst die wichtigsten Grunddaten des Gesetzes zusammen, darunter den vollständigen Namen, die Abkürzung, den Gültigkeitsbeginn am 01. 11. 2024 und den räumlichen Geltungsbereich.

Das BGAS regelt den Betrieb autonomer Systeme und Fahrzeuge im Landkreis Hohenstein. Dieser Artikel dient als übersichtliche Wiki-Fassung der im alten Wiki hinterlegten Grunddaten zum Gesetz.

Grunddaten zum BGAS

Die folgenden Angaben beschreiben den derzeit bekannten Stand des Betriebsgesetzes für autonome Systeme und Fahrzeuge.

  • Vollständiger Name: Betriebsgesetz für autonome Systeme und Fahrzeuge

  • Abkürzung: BGAS

  • Gültig ab: 01.11.2024

  • Gültigkeitsbereich: Landkreis Hohenstein

Gültigkeitsbereich

Das BGAS gilt innerhalb des Landkreises Hohenstein. Es ist damit für alle Situationen relevant, in denen autonome Systeme oder Fahrzeuge im Gebiet des Landkreises betrieben, genutzt oder kontrolliert werden.

Hinweis: Im alten Wiki war keine konkrete Versionsnummer eingetragen. Maßgeblich ist daher die jeweils aktuell veröffentlichte Fassung im Regel- oder Gesetzesbereich.

Einordnung im Gesetzesbereich

Das BGAS ist als spezielles Betriebsgesetz zu verstehen. Für allgemeine rechtliche Fragen können zusätzlich übergeordnete Vorschriften wie das AGLP – Allgemeines Gesetzbuch relevant sein.

Aktuelle Version

📎 20241012_BGAS_Betriebsgesetz_für_autonome_Systeme.pdf