Das BGAS regelt den Betrieb autonomer Systeme und Fahrzeuge im Landkreis Hohenstein. Dieser Artikel dient als übersichtliche Wiki-Fassung der im alten Wiki hinterlegten Grunddaten zum Gesetz.
Grunddaten zum BGAS
Die folgenden Angaben beschreiben den derzeit bekannten Stand des Betriebsgesetzes für autonome Systeme und Fahrzeuge.
Vollständiger Name: Betriebsgesetz für autonome Systeme und Fahrzeuge
Abkürzung: BGAS
Gültig ab: 01.11.2024
Gültigkeitsbereich: Landkreis Hohenstein
Gültigkeitsbereich
Das BGAS gilt innerhalb des Landkreises Hohenstein. Es ist damit für alle Situationen relevant, in denen autonome Systeme oder Fahrzeuge im Gebiet des Landkreises betrieben, genutzt oder kontrolliert werden.
Hinweis: Im alten Wiki war keine konkrete Versionsnummer eingetragen. Maßgeblich ist daher die jeweils aktuell veröffentlichte Fassung im Regel- oder Gesetzesbereich.
Einordnung im Gesetzesbereich
Das BGAS ist als spezielles Betriebsgesetz zu verstehen. Für allgemeine rechtliche Fragen können zusätzlich übergeordnete Vorschriften wie das AGLP – Allgemeines Gesetzbuch relevant sein.