Ausruf zur ad-interim-Behandlung von Strafsachen im Landkreis Hohenstein

Kurzbeschreibung

Der Artikel beschreibt den Ausruf zur ad-interim-Behandlung von Strafsachen im Landkreis Hohenstein gemäß §413 AGLP. Er legt den Geltungsbereich, die unbefristete Dauer sowie die Voraussetzungen für eine Revision oder Aufhebung des Beschlusses fest. Außerdem werden die ernannten Richter ad interim benannt und ihre Befugnisse zur Prüfung sowie rechtskräftigen Ausstellung von Beschlüssen erläutert. Wichtige Vorgaben betreffen faire und mildere Urteile, die Möglichkeit eines Widerspruchs innerhalb von 12 Stunden sowie die erwartete verantwortungsbewusste Amtsausübung.

Das Bürgermeisteramt des Landkreises Hohenstein hat gemäß §413 AGLP die ad-interim-Behandlung von Strafsachen ausgerufen. Damit können bestimmte Strafsachen vorübergehend durch ernannte Richter „ad interim“ geprüft und rechtskräftig beschieden werden.

Geltungsbereich und Dauer

Der Beschluss gilt für den gesamten Landkreis Hohenstein und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Regelung ist auf unbestimmte Zeit gültig.

Eine Revision oder Aufhebung dieses Beschlusses ist nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft möglich.

Hinweis: Die ad-interim-Behandlung ersetzt keine ordentliche Verhandlung dauerhaft, sondern dient der Sicherstellung der Rechtspflege, solange eine entsprechende Übergangsregelung erforderlich ist.

Ernannte Richter ad interim

Zur Durchführung der ad-interim-Behandlung und zur Sicherstellung der Rechtspflege werden folgende Personen als Richter „ad interim“ eingesetzt:

  • Dr. med. Mikael Brown – Leiter des Rettungsdienstes

  • Angelo Rodriguez – Leitender Polizeidirektor

  • Rainer Zufall – Polizeidirektor

  • John Black – Stadtrat

  • Peter Blueburger – Stadtrat

  • Winston Wolf – Stadtrat, Geschäftsführer Autohaus Wolf

Die genannten Personen übernehmen eine prüfende Rolle bei allen entsprechenden Beschlüssen. Sie sind befugt, Beschlüsse im Namen eines Richters rechtskräftig auszustellen.

Grundsätze für Urteile und Beschlüsse

Alle Urteile und Beschlüsse sind fair sowie nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen. Dabei ist stets der Rahmen der ad-interim-Behandlung zu beachten.

Wichtig: Urteile und Strafen im Rahmen der ad-interim-Behandlung haben milder auszufallen als bei einer ordentlichen Verhandlung.

Widerspruch gegen ad-interim-Urteile

Ein Widerspruch gegen ein ad-interim-Urteil ist innerhalb von 12 Stunden möglich. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des AGLP.

Verspätete Widersprüche können nur akzeptiert werden, wenn die Umstände dies rechtfertigen und neue Erkenntnisse vorgelegt werden.

Ausfertigung

Das Bürgermeisteramt dankt den ernannten Richtern „ad interim“ für ihren Einsatz und erwartet ein Handeln mit Integrität, Verantwortungsbewusstsein und Augenmaß.

Michael Scott
Bürgermeister